Zuchtvoraussetzungen im HZV

Unsere Züchter und ihre Zuchttiere müssen vor Aufnahme der Zucht eine Reihe von grundlegenden Anforderungen erfüllen. Es dürfen ausschließlich reinrassige, wesensfeste und genetisch gesunde Hovawarte gemäß dem FCI-Standard 190 zur Zucht verwendet werden. Ein Hovawart gilt als genetisch gesund, wenn er die rassetypischen Merkmale, den Standard und das typische Wesen zuverlässig weitervererbt, dabei verhaltenssicher und sozial verträglich ist und keine erblichen Defekte aufweist, die die Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Die Förderung der Gesundheit der Hunde steht beim HZV an oberster Stelle. Erblich bedingte Defekte und Krankheiten werden dokumentiert, an die Zuchtbuchstelle gemeldet, analysiert und züchterisch bekämpft. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen Hovawart ausschließlich gemäß den Vorgaben der HZV-Zuchtordnung zur Zucht einzusetzen.

Züchter:

  • Teilnahme an Züchterschulungen im Abstand von zwei Jahren
  • Kontrolle der räumlichen Bedingungen (Erfüllung der Mindeststandards hinsichtlich Platzangebot und Gestaltung der Aufzuchtstätte) mit anschließender
    • Erteilung eines sogenannten Zwingerschutzes
    • Festlegung eines Zwingernamens

Zuchthund:

  • Für Zuchthündinnen und Deckrüden sind HD-, ED- und OCD-Röntgenaufnahmen sowie ein Test auf DM (Degenerative Myelopathie) verpflichtend.
  • Es dürfen nur Hunde miteinander verpaart werden, die DM-freie Nachkommen oder Trägertiere hervorbringen können.
  • Die HD-/ED-/OCD-Untersuchung umfasst eine tierärztliche Röntgenaufnahme sowie eine gutachterliche Bewertung durch eine vom HZV benannte Stelle, die Mitglied des GRSK e.V. (http://www.grsk.org) ist.
  • Vor der Zuchtzulassung muss ein Befund A oder B vorliegen, wobei mindestens ein Elternteil den HD-Grad A aufweisen muss.
  • Bestehen der Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP). Die Prüfungsordnung legt die Schwerpunkte der ZTP fest, die eine ausführliche Beurteilung des Wesens und des Erscheinungsbildes beinhaltet. Ziel ist es, die Qualität der Zuchttiere zu sichern und zu verbessern sowie ungeeignete Tiere im Interesse der Rasse von der Zucht auszuschließen.

Alle Würfe werden von unseren ZUCHTWARTEN betreut und vor der Übergabe an die Welpenkäufer einer WURFABNAHME unterzogen. Dabei werden die Aufzuchtbedingungen, der Entwicklungsstand sowie der Pflegezustand der Welpen und der Mutterhündin überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Beurteilung der Welpen. Sämtliche HZV-Welpen sind mit einem TRANSPONDERCHIP ausgestattet, mehrfach entwurmt und geimpft. Die Abgabe erfolgt frühestens nach der vollendeten 8. Lebenswoche und dem Erreichen des vorgeschriebenen Abgabegewichts.

WAS WIR SONST NOCH BIETEN…

Der HZV organisiert jährlich Wanderungen, zu denen alle Hovawartfreunde und Interessierte herzlich eingeladen sind. Aktuelle Informationen dazu finden Sie stets unter der Rubrik Termine.

Möchten Sie mehr über den Hovawart erfahren oder interessieren Sie sich für einen Welpen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Ansprechpartner des Vereins stehen Ihnen gerne zur Verfügung!